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Imbressum
& AGB

 

Pl-Photography
Peter Lackner
Oleandergasse 21, 1220 Wien

0676/ 6767952
info@pl-photography.at

Rechtsstand Österreich, Handelsgericht Wien

 

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Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer fotografischen Tätigkeiten.

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Kontakt mit uns

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

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Datenspeicherung

Zum Zweck der Vertragsabwicklung werden die Daten einer Beauftragung gespeichert: Name, Anschrift, Informationen zum Auftrag wie Zeit und Ort und gewünschte Produkte.

Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute/Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen.

Sollte es zu keiner Beauftragung kommen werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis zumindest bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert.

Die Daten Name, Anschrift und die Fotos werden darüber hinaus gehend nach der Erfüllung des Auftrags bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert beziehungsweise solange rechtliche Verpflichtungen dies erfordern.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

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Weitergabe der Daten

Ihre Daten werden ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch nicht an Dritte weitergegeben.

Eine Weitergabe für eine Verarbeitung durch Subunternehmer findet nur bei Verwendung des Online Shops statt.

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Ihre Rechte

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Fragen

Sollten Sie weitere Fragen zur Behandlung Ihrer Daten haben kontaktieren Sie uns einfach,

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AGB

Als Kunde von Peter Lackner bitten wir Sie, sich folgende Hinweise, sowie die AGB genau durchzulesen und diese zu beachten:
Sie sollten pünktlich zum Fototermin erscheinen, eine Verzögerung/Verspätung kann von der Aufnahmedauer abgezogen werden.
Peter Lackner übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fototermin ausreichend Verpflegung (Getränke etc.) mitzubringen.

Peter Lackner ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden, auf der eigenen Webseite, in einem Schau-Album und auf Social-Media-Plattformen (insbesondere Facebook und Instagram) zu Referenzzwecken zu nutzen. Das Einverständnis des Kunden ist Buchungsvoraussetzung.

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1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen

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1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 1KSchG und Unternehmen § 1 KSchG ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

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1.2 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Peter Lackner gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Fotografie Lackner nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Peter Lackner hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

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2. Vertragspartner, Anschrift

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2.1 Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Peter Lackner,

Telefon: +676 676 79 52
Email: info@pl-photography.at
Web: www.pl-photography.at
Wirtschaftskammer: Wien

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3. Angebot, Vertragsschluss

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3.1 Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Peter Lackner bezüglich des Termins nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 14 Tagen.
Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Peter Lackner durch den Auftraggeber zustande.

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3.2 Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber Peter Lackner ohne vorhergehendes Angebot von Peter Lackner stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar.
Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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3.3 Dem Kunden wird eine Auftragsbestätigung zugesandt mit allen wesentlichen Daten, diese Auftragsbestätigung ist verbindlich für Auftraggeber und Peter Lackner

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4. Preise, Versandkosten

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4.1 Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Da Peter Lackner ein Kleinunternehmen ist wird das Honorar ohne Umsatzsteuer ausgewiesen gem. § 6 Abs 1 Z 27 UStG Kleinunternehmerregelung.
Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von 20-50% der voraussichtlichen Endsumme berechnet, die Prozent der Anzahlung richten sich nach der Gesamthöhe des Auftragswertes.
Peter Lackner bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fototermins und den Betrag per E- Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von Fotografie Peter Lackner und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Spätestens 5 Werktage nach dem Hochzeitstermin / Fototermins wird eine weitere Zahlung von 80-50 % des Auftragswerts fällig. Diese zweite Zahlung ist unaufgefordert zu leisten. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. Alle Rechnungen werden dem Kunden/ Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

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4.2 An- und Abreisen von Peter Lackner erfolgen jeweils von Wien aus. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt.
Übersteigt die An- und Abreise von Peter Lackner den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:

Je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

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4.3 Sollte es zu einer Mahnung kommt werden dem Honorar Verzugszinsen angerechnet diese Verzugszinsen belaufen sich auf  10 % p.a. des vereinbarten Honorare. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Peter Lackner behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

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4.4 Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Peter Lackner eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Fotografie Lackner auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

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4.5 Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Peter Lackner vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Peter Lackner zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Reservierungsgebühren werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

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5. Eigentumsvorbehalt

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5.1 Digitale Fotografie: Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, vom Fotografen hergestellte Bilddateien. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 8 als erteilt.

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5.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

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5.3 Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

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5.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Peter Lackner.

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6. Ausführung der Vertragspflichten

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6.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Freiraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Peter Lackner ausgeübten künstlerischen Freiraumes, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

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6.2 Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Peter Lackner ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

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6.3 Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

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6.4 Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind Fotografie Lackner oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

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6.5 Peter Lackner wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

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6.6 Peter Lackner verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden werden die Daten für 12 Monate gespeichert. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei Peter Lackner und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

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6.7 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Peter Lackner übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.

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6.8 Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 20%.

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7. Gewährleistung/Haftung

7.1 Gegen Peter Lackner gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Peter Lackner verursacht worden ist.

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7.2 Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von Peter Lackner) Peter Lackner zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Peter Lackner kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

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7.3 Peter Lackner haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Peter Lackner keinen Ersatz.

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7.4 Peter Lackner ist berechtigt, Fremdlabore, Retuscheure, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Peter Lackner ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

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7.5 Peter Lackner haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

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7.6 Peter Lackner haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantie Leistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Peter Lackner keine Haftung.

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7.7 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann Peter Lackner hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Peter Lackner zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.
Diese lautet:

Peter Lackner, Oleandergasse 21, 1220 Wien

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7.8 Peter Lackner wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde den Preis angemessen mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

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7.9 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Peter Lackner geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Peter Lackner beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

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7.10 Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Fotografie Lackner bestätigt worden sind. Peter Lackner haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

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8. Nutzungs- und Urheberrechte

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8.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

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8.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondre nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: © PETER Lackner | www.pl-photography.at. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

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8.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.

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8.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.

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8.5 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotograf die Webadresse mitzuteilen.

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9. Datenschutz

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Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Peter Lackner bekanntgegeben werden, ist Peter Lackner berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der Peter Lackner zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Peter Lackner verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Weiters müssen Personen bezogene Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflichten nach § 132 Abs 1 BAO (Buchhaltung/Rechnungslegung) aufbewahrt werden und können daher nicht gelöscht werden.

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10. Kennzeichnung:

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10.1 Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt ins besonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.

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10.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

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11. Nebenpflichten:

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11.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich Schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 8).

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11.2 Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.

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11.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.

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12. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

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12.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

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12.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

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12.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.

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12.4 Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Wien.

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12.5 Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Vertragssprache ist deutsch. Liegen die Voraussetzungen des Artikels 5 Abs.2 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ), nicht aber ein Fall des Artikels 5 Abs.4 in Verbindung in Abs.5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Vertragspartner der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

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12.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).

 

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